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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
B-VG Art140 Abs1 Z1 litdLeitsatz
Zurückweisung eines Parteiantrages wegen postalischer Übermittlung der Beilagen zum Antrag anstelle elektronischer EinbringungRechtssatz
Bezugnehmend auf die - unter Hinweis auf §14a VfGG ergangene - Verfügung des VfGH zur elektronischen Übermittlung des postalisch eingebrachten Parteiantrages brachten die Antragsteller zwar den Antrag im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs, jedoch nicht die Beilagen, ein. Sie bescheinigten auch kein Hindernis. Dadurch wurde der Formmangel nicht vollumfänglich behoben.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Formerfordernisse, VfGH / Parteiantrag, elektronischer RechtsverkehrEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2022:G262.2021Zuletzt aktualisiert am
27.04.2022