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82/02 Gesundheitsrecht allgemeinLeitsatz
Zurückweisung eines Individualantrages auf Aufhebung von Bestimmungen der 6. COVID-19-MaßnahmenV betreffend Ausgangsregelungen und Betretungsregelungen von Kundenbereichen, Gastgewerbe- und Beherbergungsbetrieben, Sportstätten sowie Freizeit und Kultureinrichtungen mangels Darlegung der aktuellen Betroffenheit hinsichtlich aller angefochtenen Bestimmungen im EinzelnenRechtssatz
Die Antragstellerin führt zu ihrer Antragslegitimation lediglich den Normgehalt der angefochtenen Bestimmungen aus und behauptet ihre aktuelle Betroffenheit, ohne diese aber im Einzelnen zu allen angefochtenen Bestimmungen näher und für den VfGH nachvollziehbar darzulegen, etwa inwiefern sie beabsichtigt hätte, im maßgeblichen Zeitraum öffentliche und nicht-öffentliche Sportstätten, Freizeit- und Kultureinrichtungen aufzusuchen, daran aber gehindert gewesen zu sein.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, VfGH / Bedenken, COVID (Corona), VfGH / FormerfordernisseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2022:V24.2022Zuletzt aktualisiert am
02.05.2022