RS Vfgh 2022/3/18 E4418/2020

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Veröffentlicht am 18.03.2022
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Index

L8000 Raumordnung

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Anlassfall
Bebauungsplan des Gemeinderats der Marktgemeinde Perchtoldsdorf vom 25.09.2019
VfGG §7 Abs2

Leitsatz

Aufhebung der angefochtenen Entscheidung im Anlassfall

Rechtssatz

Anlassfallwirkung der Gesetzwidrigkeit der 28. Änderung des Bebauungsplanes und Neugestaltung idF der 9.A Änderung des digitalen Bebauungsplanes der Marktgemeinde Perchtoldsdorf, Gemeinderatsbeschluss vom 25.09.2019, soweit dieser für das Grundstück Nr 1019/66, KG 16121 Perchtoldsdorf, betreffend die Festsetzung der hinteren Baufluchtlinie mit E v 07.03.2022, V260/2021. Es ist nach Lage des Falles offenkundig, dass die Anwendung der gesetzwidrigen Bestimmung für die Rechtsstellung des Beschwerdeführers nachteilig war.

Entscheidungstexte

Schlagworte

VfGH / Anlassfall, Raumordnung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2022:E4418.2020

Zuletzt aktualisiert am

27.04.2022
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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