Index
L8000 RaumordnungNorm
B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallLeitsatz
Aufhebung der angefochtenen Entscheidung im AnlassfallRechtssatz
Anlassfallwirkung der Gesetzwidrigkeit der 28. Änderung des Bebauungsplanes und Neugestaltung idF der 9.A Änderung des digitalen Bebauungsplanes der Marktgemeinde Perchtoldsdorf, Gemeinderatsbeschluss vom 25.09.2019, soweit dieser für das Grundstück Nr 1019/66, KG 16121 Perchtoldsdorf, betreffend die Festsetzung der hinteren Baufluchtlinie mit E v 07.03.2022, V260/2021. Es ist nach Lage des Falles offenkundig, dass die Anwendung der gesetzwidrigen Bestimmung für die Rechtsstellung des Beschwerdeführers nachteilig war.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Anlassfall, RaumordnungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2022:E4418.2020Zuletzt aktualisiert am
27.04.2022