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82/02 Gesundheitsrecht allgemeinNorm
B-VG Art139 Abs1 Z3Leitsatz
Zurückweisung des Hauptantrages auf Aufhebung der 6. COVID-19-SchutzmaßnahmenV als auch des Eventualantrages auf Aufhebung näher bezeichneter Bestimmungen betreffend Ausgangsregelungen für ungeimpfte Personen und die 2 G-Regel mangels Darlegung der aktuellen BetroffenheitRechtssatz
Die Antragstellerin legt weder zu den mit ihren Eventualanträgen angefochtenen, im einzelnen bezeichneten Verordnungsbestimmungen noch zu den weiteren, auch mit ihrem Hauptantrag angefochtenen Bestimmungen - konkret - dar, inwiefern sie von diesen im Antragszeitpunkt aktuell betroffen war, also etwa im Hinblick auf §5 Abs3 Z1 der 6. COVID-19-SchuMaV, inwiefern sie im Zeitpunkt der Antragstellung aktuell eine Seil- oder Zahnradbahn zu anderen als zu Berufs- oder Grundversorgungszwecken zu benützen beabsichtigt hätte.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, VfGH / Bedenken, COVID (Corona), VfGH / FormerfordernisseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2022:V14.2022Zuletzt aktualisiert am
02.05.2022