RS Vfgh 2022/3/1 A3/2022

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Veröffentlicht am 01.03.2022
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Legitimation

Leitsatz

Zurückweisung einer Klage mangels Legitimation; keine Genehmigung durch den für den Einschreiter gerichtlich bestellten Erwachsenenvertreter

Rechtssatz

Der VfGH forderte den für den Einschreiter bestellten Erwachsenenvertreter, der unter anderem die Vertretung des Einschreiters in allen gerichtlichen Verfahren zu besorgen hat, unter Hinweis auf die Säumnisfolgen auf, innerhalb von zwei Wochen bekannt zu geben, ob er die Klagsführung beim VfGH genehmigt. Der Erwachsenenvertreter teilte innerhalb offener Frist mit, dass er die Prozesshandlung des Einschreiters nicht genehmige.

Entscheidungstexte

  • A3/2022
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 01.03.2022 A3/2022

Schlagworte

VfGH / Legitimation, VfGH / Klagen, Erwachsenenvertretung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2022:A3.2022

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2022
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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