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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art144 Abs1 / LegitimationLeitsatz
Zurückweisung einer Klage mangels Legitimation; keine Genehmigung durch den für den Einschreiter gerichtlich bestellten ErwachsenenvertreterRechtssatz
Der VfGH forderte den für den Einschreiter bestellten Erwachsenenvertreter, der unter anderem die Vertretung des Einschreiters in allen gerichtlichen Verfahren zu besorgen hat, unter Hinweis auf die Säumnisfolgen auf, innerhalb von zwei Wochen bekannt zu geben, ob er die Klagsführung beim VfGH genehmigt. Der Erwachsenenvertreter teilte innerhalb offener Frist mit, dass er die Prozesshandlung des Einschreiters nicht genehmige.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Legitimation, VfGH / Klagen, ErwachsenenvertretungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2022:A3.2022Zuletzt aktualisiert am
25.04.2022