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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
B-VG Art144Leitsatz
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Fehlens eines zulässigen AufhebungsbegehrensRechtssatz
Ziel eines Beschwerdeverfahrens vor dem VfGH ist die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtes. Der Beschwerdeführer strebt weder die Aufhebung des gesamten Erkenntnisses noch die Aufhebung eines abtrennbaren Teiles, sondern die Abänderung der vom Verwaltungsgericht Wien getroffenen Sachentscheidung durch den VfGH an.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Zuständigkeit, VfGH / VerfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2022:E450.2022Zuletzt aktualisiert am
25.04.2022