RS Vfgh 2022/3/18 E4464/2020

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Veröffentlicht am 18.03.2022
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Index

L8000 Raumordnung

Norm

B-VG Art144 / Anlassfall
Stmk RaumOG 2010
Örtliches Entwicklungskonzept Nr 5.00 des Gemeinderats der Marktgemeinde Großklein vom 25.10.2010 idF der Änderung Nr 5.04 vom 01.08.2019
Flächenwidmungsplan Nr 5.00 des Gemeinderats der Marktgemeinde Großklein vom 16.06.2015 idF der Änderung Nr 5.10 vom 01.08.2019
Bebauungsplan "Forstbauer/Goldes" des Gemeinderats der Marktgemeinde Großklein vom 19.02.2020
ZPO §54 Abs1
VfGG §7 Abs2, §88

Leitsatz

Aufhebung der angefochtenen Entscheidung im Anlassfall

Rechtssatz

Anlassfallwirkung der Aufhebung des Örtlichen Entwicklungskonzepts Nr 5.00 der Marktgemeinde Großklein vom 25.10.2010 und der Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr 5.04 vom 01.08.2019 soweit sich diese auf die Grundstücke Nr 23/1, 23/2 und 23/3, KG 66010 Goldes, beziehen, des Flächenwidmungsplans Nr 5.00 der Marktgemeinde Großklein vom 16.06.2015, und der Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr 5.10 vom 01.08.2019 soweit sich diese auf die Grundstücke Nr 23/1, 23/2 und 23/3, KG 66010 Goldes, beziehen, sowie des Bebauungsplans "Forstbauer/Goldes" der Marktgemeinde Großklein vom 19.02.2020, geltend für die Teilflächen der Grundstücke Nr 23/1, 23/2 und 23/3, KG 66010 Goldes, mit E v 08.03.2022, V261/2021 ua. Es ist nach Lage des Falles offenkundig, dass die Anwendung der gesetzwidrigen Verordnungsbestimmungen für die Rechtsstellung der Beschwerdeführerin nachteilig war. Im fortgesetzten Verfahren ist §33 Abs1 StROG anzuwenden und dementsprechend das betreffende Grundstück bis zur Festlegung einer neuen Widmung als Freiland zu betrachten.

Bei diesem Ergebnis ist der beteiligten Partei kein Ersatz für die durch die Teilnahme an der öffentlichen mündlichen Verhandlung entstandenen Kosten zuzusprechen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

VfGH / Anlassfall, Raumordnung, VfGH / Verhandlung, VfGH / Kosten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2022:E4464.2020

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2022
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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