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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VStG §31 Abs1Rechtssatz
Die Verfolgungshandlung ist einer berichtigenden Auslegung - mag auch bei der Angabe der Tatzeit ein Schreibfehler unterlaufen sein - nicht zugänglich.
Schlagworte
Auslegung Diverses VwRallg3/5 VerfahrensbestimmungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021100075.L02Im RIS seit
22.04.2022Zuletzt aktualisiert am
22.04.2022