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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §71Rechtssatz
Nicht nur eine unrichtige Übersetzung, sondern auch das Fehlen der Übersetzung der "Rechtsmittelbelehrung" im Sinn des § 12 Abs. 1 BFA-VG 2014 kann nach Versäumung einer Frist zur Bewilligung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand führen, wenn die sonst dafür gesetzlich festgelegten Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung erfüllt sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021200393.L06Im RIS seit
21.04.2022Zuletzt aktualisiert am
21.04.2022