RS Vwgh 2022/3/3 Ra 2020/15/0031

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Veröffentlicht am 03.03.2022
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita
EStG 1988 §4 Abs4

Rechtssatz

Die Garage im Wohnhaus eines Einkommensteuerpflichtigen (an dessen Wohnort) gilt auch dann als privat veranlasst, wenn sie der Garagierung des Firmenwagens dient (VwGH 25.4.2001, 99/13/0221).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020150031.L02

Im RIS seit

21.04.2022

Zuletzt aktualisiert am

21.04.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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