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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56Rechtssatz
Ein Recht auf eine bescheidförmige Feststellung der Rechtmäßigkeit von Dienstaufträgen besteht (bloß) dann, wenn durch einen Dienstauftrag die Rechtssphäre des Beamten berührt wird. Letzteres ist im Zusammenhang mit der erforderlichen freiwilligen Meldung iSd. § 4 KSE-BVG 1997 zu bejahen, zumal diese Bestimmung nach der Rechtsprechung des VfGH der von der Entsendung betroffenen Person ein subjektives (und verfassungsgesetzlich gewährleistetes) Recht einräumt, "nur nach Maßgabe ihrer freiwilligen Meldung zu den in Rede stehenden Zwecken in das Ausland entsendet zu werden" (VfSlg. 17.507/2005). Der VwGH teilt dieses Auslegungsergebnis.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Organisationsrecht Diverses Weisung Aufsicht VwRallg5/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RO2020120004.J06Im RIS seit
21.04.2022Zuletzt aktualisiert am
21.04.2022