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16/02 RundfunkNorm
AVG §56Rechtssatz
Da mit einem Rückstandsausweis zu einem bestimmten Zeitpunkt offene vollstreckbare Zahlungsverbindlichkeiten ausgewiesen werden, ist aufgrund von Einwendungen gegen den Rückstandsausweis im Allgemeinen ein "Abrechnungsbescheid" in Bezug auf derartige Verbindlichkeiten zu erlassen (VwGH 24.4.2014, Ro 2014/08/0013).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020150103.L05Im RIS seit
21.04.2022Zuletzt aktualisiert am
21.04.2022