RS Vwgh 2022/3/10 Ra 2020/15/0103

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Veröffentlicht am 10.03.2022
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Index

16/02 Rundfunk
23/04 Exekutionsordnung
40/01 Verwaltungsverfahren
91/01 Fernmeldewesen

Norm

AVG §56
EO §7 Abs4
RGG 1999 §6 Abs3
RGG 1999 §6 Abs4
VVG §3 Abs2

Rechtssatz

Da mit einem Rückstandsausweis zu einem bestimmten Zeitpunkt offene vollstreckbare Zahlungsverbindlichkeiten ausgewiesen werden, ist aufgrund von Einwendungen gegen den Rückstandsausweis im Allgemeinen ein "Abrechnungsbescheid" in Bezug auf derartige Verbindlichkeiten zu erlassen (VwGH 24.4.2014, Ro 2014/08/0013).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020150103.L05

Im RIS seit

21.04.2022

Zuletzt aktualisiert am

21.04.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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