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16/02 RundfunkNorm
EO §7 Abs4Rechtssatz
Ein Antrag auf Aufhebung des Rückstandsausweises ist auch als Antrag auf Aufhebung der Vollstreckbarkeitsklausel, die Teil des Rückstandsausweises ist, zu verstehen (§ 7 Abs. 4 EO). In der Bestreitung der Rechtmäßigkeit der Erteilung der Vollstreckbarkeitsbestätigung liegt gleichzeitig die Bestreitung, dass die Ausstellung des Rückstandsausweises über die konkrete, in ihm genannte Summe rechtmäßig ist (VwGH 21.3.2005, 2004/17/0168).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020150103.L03Im RIS seit
21.04.2022Zuletzt aktualisiert am
21.04.2022