RS Vwgh 2022/3/10 Ra 2020/15/0103

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.03.2022
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Index

16/02 Rundfunk
23/04 Exekutionsordnung
91/01 Fernmeldewesen

Norm

EO §7 Abs4
RGG 1999 §6 Abs3

Rechtssatz

Ein Antrag auf Aufhebung des Rückstandsausweises ist auch als Antrag auf Aufhebung der Vollstreckbarkeitsklausel, die Teil des Rückstandsausweises ist, zu verstehen (§ 7 Abs. 4 EO). In der Bestreitung der Rechtmäßigkeit der Erteilung der Vollstreckbarkeitsbestätigung liegt gleichzeitig die Bestreitung, dass die Ausstellung des Rückstandsausweises über die konkrete, in ihm genannte Summe rechtmäßig ist (VwGH 21.3.2005, 2004/17/0168).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020150103.L03

Im RIS seit

21.04.2022

Zuletzt aktualisiert am

21.04.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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