RS Vwgh 1984/1/16 81/10/0127

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Veröffentlicht am 16.01.1984
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Index

VwGG
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4
VwGG §41 Abs1

Rechtssatz

Ausführungen dahingehend, dass die rechtliche Relevanz des Beschwerdepunktes darin besteht, dass der VwGH bei seiner Prüfung des angefochtenen Bescheides auf dessen Rechtmäßigkeit den Rahmen des geltend gemachten Beschwerdepunktes nicht überschreiten darf.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1981100127.X02

Im RIS seit

19.04.2022

Zuletzt aktualisiert am

19.04.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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