RS Vwgh 1984/1/16 81/10/0127

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Veröffentlicht am 16.01.1984
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Index

VwGG
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4
VwGG §41 Abs1

Rechtssatz

Wird der Beschwerdepunkt vom Bf. ausdrücklich und unmissverständlich bezeichnet, so ist er einer Auslegung aus dem Gesamtzusammenhang der Beschwerde nicht zugänglich.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1981100127.X01

Im RIS seit

19.04.2022

Zuletzt aktualisiert am

19.04.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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