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VwGGNorm
VwGG §28 Abs1 Z4Rechtssatz
Wird der Beschwerdepunkt vom Bf. ausdrücklich und unmissverständlich bezeichnet, so ist er einer Auslegung aus dem Gesamtzusammenhang der Beschwerde nicht zugänglich.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung AnfechtungserklärungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1981100127.X01Im RIS seit
19.04.2022Zuletzt aktualisiert am
19.04.2022