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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37Rechtssatz
Im Fall der (substantiierten) Bestreitung, einen Verkehrsunfall mit Sachschaden verursacht zu haben, bedarf es genauer Feststellungen der Art und des Ausmaßes der Schäden an beiden Fahrzeugen und daraus gezogener fachkundiger Ableitungen, etwa durch ein Gutachten eines technischen Sachverständigen, um die Frage zu klären, ob die am PKW des die Anzeige erstattenden Zeugen festgestellten Schäden überhaupt durch den Anstoß des LKW des Beschuldigten entstehen konnten (vgl. VwGH 28.10.1988, 85/18/0136).
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag "zu einem anderen Bescheid"European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020020249.L02Im RIS seit
19.04.2022Zuletzt aktualisiert am
19.04.2022