RS Vwgh 2022/3/18 Ra 2020/02/0268

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Veröffentlicht am 18.03.2022
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §44a Z2
VwGVG 2014 §38

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2021/06/0046 B 12. März 2021 RS 1

Stammrechtssatz

Die Angabe der verletzten Verwaltungsvorschrift in einem Straferkenntnis hat präzise unter Angabe der Fundstelle jener Novelle zu erfolgen, durch welche die als verletzt betrachtete Norm ihre zum Tatzeitpunkt gültige Fassung erhielt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020020268.L02

Im RIS seit

19.04.2022

Zuletzt aktualisiert am

19.04.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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