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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §44a Z2Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2021/06/0046 B 12. März 2021 RS 1Stammrechtssatz
Die Angabe der verletzten Verwaltungsvorschrift in einem Straferkenntnis hat präzise unter Angabe der Fundstelle jener Novelle zu erfolgen, durch welche die als verletzt betrachtete Norm ihre zum Tatzeitpunkt gültige Fassung erhielt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020020268.L02Im RIS seit
19.04.2022Zuletzt aktualisiert am
19.04.2022