RS OGH 2022/2/22 14Os74/21w

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Veröffentlicht am 22.02.2022
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Norm

StGB §310

Rechtssatz

Die Frage nach der Eignung einer Tathandlung, ein öffentliches oder berechtigtes privates Interesse zu verletzen, betrifft zwar eine Rechtsfrage. Der Vorsatz des Täters muss aber die, die Verletzungseignung (in tatsächlicher Hinsicht) begründenden Umstände umfassen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0133924

Im RIS seit

19.04.2022

Zuletzt aktualisiert am

19.04.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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