RS Vwgh 2017/2/21 Ra 2016/18/0137

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Veröffentlicht am 21.02.2017
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Index

19/05 Menschenrechte
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §8 Abs1
MRK Art2
MRK Art3

Rechtssatz

Um von der realen Gefahr ("real risk") einer drohenden Verletzung der durch Art. 2 oder 3 MRK garantierten Rechte eines Asylwerbers bei Rückkehr in seinen Heimatstaat ausgehen zu können, reicht es nicht aus, wenn eine solche Gefahr bloß möglich ist. Es bedarf vielmehr einer darüber hinausgehenden Wahrscheinlichkeit, dass sich eine solche Gefahr verwirklichen wird (vgl. etwa VwGH vom 26. Juni 2007, 2007/01/0479, und vom 23. September 2009, 2007/01/0515, jeweils mit weiteren Nachweisen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016180137.L03

Im RIS seit

13.04.2022

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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