RS Vwgh 2022/3/10 Ra 2020/21/0485

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.03.2022
beobachten
merken

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §55
B-VG Art133 Abs4
FrPolG 2005 §52 Abs3
FrPolG 2005 §52 Abs9
VwGG §28 Abs3
VwGG §34 Abs1

Rechtssatz

Die Behauptung, dass der Antrag nach § 3 Abs. 1 AsylG 2005 berechtigt und begründet sei, ist mit dem Fall, in dem es um die Abweisung eines Antrags auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 55 AsylG 2005 samt Erlassung einer Rückkehrentscheidung geht und in dem eine individuelle Verfolgung nicht vorgebracht wurde, nicht in Bezug zu bringen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020210485.L01

Im RIS seit

12.04.2022

Zuletzt aktualisiert am

12.04.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten