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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AsylG 2005 §3 Abs1Rechtssatz
Die Behauptung, dass der Antrag nach § 3 Abs. 1 AsylG 2005 berechtigt und begründet sei, ist mit dem Fall, in dem es um die Abweisung eines Antrags auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 55 AsylG 2005 samt Erlassung einer Rückkehrentscheidung geht und in dem eine individuelle Verfolgung nicht vorgebracht wurde, nicht in Bezug zu bringen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020210485.L01Im RIS seit
12.04.2022Zuletzt aktualisiert am
12.04.2022