Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
LSD-BG 2016 §22 Abs1aBeachte
Rechtssatz
Die Nachreichung der Lohnunterlagen kurz nach der Kontrolle ändert zwar nichts an der Verwirklichung des Tatbildes des § 22 Abs. 1a LSD-BG 2016. Allerdings wird in diesem Fall die Kontrollmaßnahme zugunsten des Arbeitnehmerschutzes nicht verunmöglicht, sondern nur verzögert bzw. erschwert, was den Unrechtsgehalt der Tat verringert und bei der Bemessung der Strafhöhe von Bedeutung ist (vgl. VwGH 15.10.2019, Ra 2019/11/0033 und 0034, Rn. 17).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020110062.L06Im RIS seit
12.04.2022Zuletzt aktualisiert am
12.04.2022