RS Vwgh 2022/3/15 Ra 2020/11/0062

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Veröffentlicht am 15.03.2022
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/01 Arbeitsvertragsrecht

Norm

LSD-BG 2016 §22 Abs1a
LSD-BG 2016 §28
VStG §19

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2020/11/0063

Rechtssatz

Die Nachreichung der Lohnunterlagen kurz nach der Kontrolle ändert zwar nichts an der Verwirklichung des Tatbildes des § 22 Abs. 1a LSD-BG 2016. Allerdings wird in diesem Fall die Kontrollmaßnahme zugunsten des Arbeitnehmerschutzes nicht verunmöglicht, sondern nur verzögert bzw. erschwert, was den Unrechtsgehalt der Tat verringert und bei der Bemessung der Strafhöhe von Bedeutung ist (vgl. VwGH 15.10.2019, Ra 2019/11/0033 und 0034, Rn. 17).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020110062.L06

Im RIS seit

12.04.2022

Zuletzt aktualisiert am

12.04.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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