RS Lvwg 2021/1/26 LVwG 493.33-1439/2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.01.2021
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

26.01.2021

Index

L22006 Landesbedienstete Steiermark

Norm

Stmk. L-DBR §18
LPVG 1999 §17

Rechtssatz

Im Falle, dass sich die Dienstbehörde bei einer Versetzung gemäß § 18 DBR Stmk 2003 (Stmk. L-DBR) auf ein vorhandenes Spannungsverhältnis bzw. eine Konfliktsituation stützt, hat sie diesbezüglich umfangreiche Ermittlungen durchzuführen und ist der Sachverhalt detailliert und nachvollziehbar zu objektivieren. Darauf aufbauend sind – vor einer Versetzung – von der Behörde Konfliktbereinigungsmaßnahmen zu setzen, was ein aktives Tun der Behörde erfordert.

Schlagworte

Landesbedienstete, Versetzung, Konfliktsituation, Spannungsverhältnis, Konfliktbereinigungsmaßnahmen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGST:2021:LVwG.493.33.1439.2020

Zuletzt aktualisiert am

11.04.2022
Quelle: Landesverwaltungsgericht Steiermark LVwg Steiermark, http://www.lvwg-stmk.gv.at
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