Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
26.01.2021Index
L22006 Landesbedienstete SteiermarkNorm
Stmk. L-DBR §18Rechtssatz
Im Falle, dass sich die Dienstbehörde bei einer Versetzung gemäß § 18 DBR Stmk 2003 (Stmk. L-DBR) auf ein vorhandenes Spannungsverhältnis bzw. eine Konfliktsituation stützt, hat sie diesbezüglich umfangreiche Ermittlungen durchzuführen und ist der Sachverhalt detailliert und nachvollziehbar zu objektivieren. Darauf aufbauend sind – vor einer Versetzung – von der Behörde Konfliktbereinigungsmaßnahmen zu setzen, was ein aktives Tun der Behörde erfordert.
Schlagworte
Landesbedienstete, Versetzung, Konfliktsituation, Spannungsverhältnis, KonfliktbereinigungsmaßnahmenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGST:2021:LVwG.493.33.1439.2020Zuletzt aktualisiert am
11.04.2022