RS Vwgh 2022/3/1 Ra 2019/04/0139

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Veröffentlicht am 01.03.2022
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97 Öffentliches Auftragswesen

Norm

BVergG 2018 §20 Abs1
BVergG 2018 §24
BVergG 2018 §91

Rechtssatz

Aus dem (vorgezogenen) Erhalt von Informationen über Ausschreibungsinhalte durch die - im Wege der Teilnahme an Sondierungsgesprächen - an den Vorbereitungen beteiligten Unternehmen, aber auch aus dem Einfließen von Informationen von Seiten der an den Markterkundungen teilnehmenden Unternehmen an den Auftraggeber und deren allfälliger Verwertung im Vergabeverfahren kann ein Spannungsverhältnis mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz resultieren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2019040139.L02

Im RIS seit

11.04.2022

Zuletzt aktualisiert am

11.04.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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