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97 Öffentliches AuftragswesenNorm
BVergG 2018 §20 Abs1Rechtssatz
Aus dem (vorgezogenen) Erhalt von Informationen über Ausschreibungsinhalte durch die - im Wege der Teilnahme an Sondierungsgesprächen - an den Vorbereitungen beteiligten Unternehmen, aber auch aus dem Einfließen von Informationen von Seiten der an den Markterkundungen teilnehmenden Unternehmen an den Auftraggeber und deren allfälliger Verwertung im Vergabeverfahren kann ein Spannungsverhältnis mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz resultieren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2019040139.L02Im RIS seit
11.04.2022Zuletzt aktualisiert am
11.04.2022