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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §13 Abs3Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2021/05/0187 B 17. Februar 2022 RS 1Stammrechtssatz
Unzulänglichkeiten eines Anbringens, die nicht die Vollständigkeit, sondern vielmehr seine Erfolgsaussichten beeinträchtigen, sind nicht als Mangel iSd § 34 Abs. 2 VwGG anzusehen (vgl. etwa VwGH 17.9.2014, Ro 2014/04/0055). Ein Mängelbehebungsauftrag war in diesem Fall daher nicht zu erteilen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021060234.L03Im RIS seit
11.04.2022Zuletzt aktualisiert am
11.04.2022