Index
DienstrechtNorm
AVG §39 Abs1Beachte
Rechtssatz
Ermittlungsverfahren und konkrete Feststellungen sind nur hins. solcher Tatsachen entbehrlich, die ganz allg. und daher auch für den zur Rechtskontrolle berufenen VwGH offenkundig sind.
Schlagworte
Verfahrensbestimmungen AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1979003243.X03Im RIS seit
08.04.2022Zuletzt aktualisiert am
08.04.2022