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AbgabenverfahrenNorm
BAO §198 Abs1Rechtssatz
Nach der Bundesabgabenordnung können auch Abgabenbescheide, die mehrere Abgabenvorschreibungen enthalten, erlassen werden. Solche Sammel-Abgabenbescheide umfassen ebensoviele selbständige Abgabenbescheide als hiefür die Voraussetzungen nach § 198 Abs 2 BAO erfüllt sind. Wird nur gegen einen der mehreren selbständigen Abgabenbescheide rechtzeitig Berufung erhoben, dann ist nach Ablauf der Berufungsfrist die Ausdehnung der eingebrachten Berufung auch auf die Anfechtung der übrigen im Sammelbescheid vereinigten Abgabenbescheide unzulässig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963001904.X01Im RIS seit
13.06.2022Zuletzt aktualisiert am
18.08.2022