RS Lvwg 2022/1/4 LVwG-AV-1967/001-2021

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Veröffentlicht am 04.01.2022
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

04.01.2022

Norm

BAO §236 Abs1

Rechtssatz

Eine sachliche Unbilligkeit iSd § 236 Abs 1 BAO kann vorliegen, wenn der Abgabenpflichtige aus einem Verhalten, das er im Hinblick auf eine falsche Auskunft der Abgabenbehörde gesetzt hat, einen finanziellen Schaden erleidet.

Schlagworte

Finanzrecht; Abgabenschuld; Nachsichtsantrag; Unbilligkeit; dingliche Wirkung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.AV.1967.001.2021

Zuletzt aktualisiert am

04.04.2022
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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