Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
04.01.2022Norm
BAO §236 Abs1Rechtssatz
Eine sachliche Unbilligkeit iSd § 236 Abs 1 BAO kann vorliegen, wenn der Abgabenpflichtige aus einem Verhalten, das er im Hinblick auf eine falsche Auskunft der Abgabenbehörde gesetzt hat, einen finanziellen Schaden erleidet.
Schlagworte
Finanzrecht; Abgabenschuld; Nachsichtsantrag; Unbilligkeit; dingliche Wirkung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.AV.1967.001.2021Zuletzt aktualisiert am
04.04.2022