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StVONorm
StVO 1960 §89a Abs7Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1241/77 E 1. Dezember 1977 RS 1Stammrechtssatz
Maßgebend für die Entfernungs- und Aufbewahrungskostentragung ist der Zeitpunkt der Aufstellung oder Lagerung des Gegenstandes, außer dem Inhaber war der bevorstehende Eintritt der Voraussetzung zur Entfernung bekannt oder die Aufstellung oder Lagerung war von Anbeginn gesetzwidrig (Übertretung einer konkreten Norm).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1981030051.X06Im RIS seit
04.04.2022Zuletzt aktualisiert am
04.04.2022