RS Vwgh 1983/9/21 81/03/0051

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Veröffentlicht am 21.09.1983
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Index

StVO
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §89a Abs7

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
81/03/0054

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1241/77 E 1. Dezember 1977 RS 1

Stammrechtssatz

Maßgebend für die Entfernungs- und Aufbewahrungskostentragung ist der Zeitpunkt der Aufstellung oder Lagerung des Gegenstandes, außer dem Inhaber war der bevorstehende Eintritt der Voraussetzung zur Entfernung bekannt oder die Aufstellung oder Lagerung war von Anbeginn gesetzwidrig (Übertretung einer konkreten Norm).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1981030051.X06

Im RIS seit

04.04.2022

Zuletzt aktualisiert am

04.04.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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