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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AWG 2002 §48 Abs4 Z3Rechtssatz
§ 48 Abs. 4 Z 3 AWG 2002 räumt dem Inhaber einer vereinfachten Bodenaushubdeponie kein subjektives Recht auf Abberufung der Deponieaufsicht und Eigenkontrolle durch die Behörde ein. Dem Deponieinhaber kommt daher auch kein diesbezügliches Antragsrecht zu. Ein dennoch gestellter Antrag ist daher mangels Antragslegitimation zurückzuweisen.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020050231.L06Im RIS seit
08.08.2022Zuletzt aktualisiert am
08.08.2022