Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
10.01.2022Norm
GewO 1994 §14 Abs1Rechtssatz
Asylwerber zählen nicht zu den in § 14 Abs 1 zweiter Satz GewO genannten Personen, denen Asyl gewährt wird und sind daher nach dieser Bestimmung nicht gewerberechtsfähig.
Schlagworte
Gewerbliches Berufsrecht; Gewerbeausübung; Untersagung; Asylwerber; Drittstaatsangehöriger;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.AV.2090.001.2021Zuletzt aktualisiert am
01.04.2022