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63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948Norm
B-VG Art140 Abs1 Z1 litd, Art140 Abs1bLeitsatz
Ablehnung eines Parteiantrags gegen bestimmte Wortfolgen des §94c Abs3 und Abs4 VertragsbedienstetenG 1948 idF BGBl I 153/2020 betreffend die Ermittlung des VergleichsstichtagesRechtssatz
Vor dem Hintergrund der stRsp des VfGH, der zufolge dem Gesetzgeber bei der Regelung des Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrechtes der öffentlich Bediensteten ein verhältnismäßig weiter Gestaltungsspielraum offengelassen ist und bei Stichtagsregelungen, die notwendig ein gewisses Maß an Beliebigkeit aufweisen, auch Härtefälle in Kauf zu nehmen sind, lässt das Vorbringen des Antrages die behaupteten Verfassungswidrigkeiten als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Vertragsbedienstete, Rechtspolitik, Stichtag, VfGH / Ablehnung, VfGH / Parteiantrag, PensionsrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2022:G63.2022Zuletzt aktualisiert am
07.04.2022