RS Vwgh 1969/1/23 0206/67

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Veröffentlicht am 23.01.1969
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Index

Dienstrecht
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art131 Abs1 Z1
VwGG §13 Abs1 Z3

Rechtssatz

Für einen Beamten besteht dann eine Möglichkeit einer Rechtsverletzung durch einen Feststellungsbescheid, der die bezugsrechtliche Stellung dieses Beamten auf Grund eines vom VwGH aufgehobenen rechtsgestaltenden Bescheides feststellte, wenn der Beamte eine bessere bezugsrechtliche Stellung erreichen wollte, als sie durch den Feststellungsbescheid zum Ausdruck gebracht wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1969:1967000206.X03

Im RIS seit

31.03.2022

Zuletzt aktualisiert am

31.03.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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