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DienstrechtNorm
AVG §56Rechtssatz
Hebt der Verwaltungsgerichtshof einen rechtsbegründenden Bescheid, der die untrennbare Grundlage eines Feststellungsbescheides bildet, auf, so hat er den gleichzeitig angefochtenen Feststellungsbescheid wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufzuheben.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1967000206.X01Im RIS seit
31.03.2022Zuletzt aktualisiert am
31.03.2022