RS Vwgh 1969/1/23 0206/67

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Veröffentlicht am 23.01.1969
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Index

Dienstrecht
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56
VwGG §13 Abs1 Z3
VwGG §41 Abs1
VwGG §42 Abs2 lita
VwGG §42 Abs2 Z1 implizit

Rechtssatz

Hebt der Verwaltungsgerichtshof einen rechtsbegründenden Bescheid, der die untrennbare Grundlage eines Feststellungsbescheides bildet, auf, so hat er den gleichzeitig angefochtenen Feststellungsbescheid wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufzuheben.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1969:1967000206.X01

Im RIS seit

31.03.2022

Zuletzt aktualisiert am

31.03.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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