RS Lvwg 2022/3/28 LVwG-Q-74/001-2022

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Veröffentlicht am 28.03.2022
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

28.03.2022

Norm

EpidemieG 1950 §7a Abs1
VwGG §33

Rechtssatz

Der VwGH hat dargelegt, dass die zu § 33 Abs 1 VwGG ergangene Rsp betreffend den (zur Gegenstandslosigkeit führenden) Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses auch auf das Verfahren vor dem VwG übertragen werden kann (vgl VwGH  Ra 2015/11/0027). […] Ist das Rechtsschutzinteresse und somit die Beschwer aufgrund einer Änderung der Umstände während des Beschwerdeverfahrens [hier:  Aufhebung der Absonderung] nachträglich weggefallen, wodurch der vom Beschwerdeführer begehrte Zustand mittlerweile eingetreten ist, käme einer Sachentscheidung durch das LVwG keinerlei praktische Bedeutung zu.

Schlagworte

Gesundheitsrecht; COVID-19; Verfahrensrecht; Rechtsschutzbedürfnis; Gegenstandslosigkeit; Beschwer;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.Q.74.001.2022

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2022
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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