Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
28.03.2022Norm
EpidemieG 1950 §7a Abs1Rechtssatz
Der VwGH hat dargelegt, dass die zu § 33 Abs 1 VwGG ergangene Rsp betreffend den (zur Gegenstandslosigkeit führenden) Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses auch auf das Verfahren vor dem VwG übertragen werden kann (vgl VwGH Ra 2015/11/0027). […] Ist das Rechtsschutzinteresse und somit die Beschwer aufgrund einer Änderung der Umstände während des Beschwerdeverfahrens [hier: Aufhebung der Absonderung] nachträglich weggefallen, wodurch der vom Beschwerdeführer begehrte Zustand mittlerweile eingetreten ist, käme einer Sachentscheidung durch das LVwG keinerlei praktische Bedeutung zu.
Schlagworte
Gesundheitsrecht; COVID-19; Verfahrensrecht; Rechtsschutzbedürfnis; Gegenstandslosigkeit; Beschwer;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.Q.74.001.2022Zuletzt aktualisiert am
30.03.2022