TE Bvwg Erkenntnis 2022/1/19 I416 2238278-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 19.01.2022
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten