RS Vwgh 1980/4/16 0599/79

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Veröffentlicht am 16.04.1980
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Arbeitsrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §39 Abs2
AVG §76

Beachte


Besprechung in:
ZAS 1983/2, S 69 Bespr. teils kritisch von Bernhard Raschauer;

Rechtssatz

Der Ausspruch in einem (einigungsamtsl.) Bescheid, der SV-Beweis sei nicht aufzunehmen gewesen, weil der aufgetragene Kostenvorschuss nicht erlegt worden sei, ist rechtswidrig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1979000599.X03

Im RIS seit

30.03.2022

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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