Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
17.08.2020Index
93 EisenbahnNorm
EisbKrV 1961 §96 Abs1 Z1Rechtssatz
Nach dem ausdrücklichen Wortlaut des § 96 Abs 1 Z 1 und 2 EisbKrV 1961 (EisbKrV) ist auf bzw. etwa 80 m vor bis unmittelbar nach einer Eisenbahnkreuzung das Überholen verboten. Ein Verbot, an einem angehaltenen Fahrzeug vorbeizufahren, ist damit aber nicht normiert.
Schlagworte
Eisenbahnkreuzung, Kolonne von Fahrzeugen, stillgestanden, an Fahrzeugkolonne vorbeigefahren, § 96 Abs 1 Z 1 und 2 EisbKrV "Überholen" verboten, kein Verbot "Vorbeifahren", "Vorbeifahren" gemäß § 17 Abs 4 StVO strafbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGST:2020:LVwG.30.35.2226.2019Zuletzt aktualisiert am
29.03.2022