Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
19.01.2022Norm
AWG 2002 §15 Abs3Rechtssatz
Eine Lagerung von Abfällen außerhalb eines für die Sammlung vorgesehenen Behältnisses stellt ein dem § 15 Abs 3 Z 2 AWG widersprechendes Verhalten dar. Werden Abfälle außerhalb dieser Container abgelagert, weil bei den Abfallsammelcontainern das Verfüllvolumen bereits erreicht war, ist der objektive Tatbestand des § 79 Abs 2 Z 3 AWG verwirklicht.
Schlagworte
Umweltrecht; Abfallwirtschaft; Verwaltungsstrafe; Abfall; AblagerungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.S.190.001.2021Zuletzt aktualisiert am
28.03.2022