RS Vwgh 1962/9/21 0233/62

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.09.1962
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Index

Baurecht - Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2
AVG §60

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie P 0034/49 E 17. Mai 1950 VwSlg 1450 A/1950 RS 1

Stammrechtssatz

Das Recht der freien Beweiswürdigung schließt die Befugnis in sich, sich bei einander widersprechenden Gutachten für das eine oder das andere zu entscheiden, vorausgesetzt, daß die Erwägungen, von denen sich die entscheidende Stelle bei der Würdigung leiten läßt, begründet und die Gedankengänge aufgedeckt werden, die dafür maßgebend sind, daß das eine Beweismittel dem anderen vorgezogen wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1962:1962000233.X02

Im RIS seit

28.03.2022

Zuletzt aktualisiert am

28.03.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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