RS Vwgh 2022/2/24 Ra 2021/06/0089

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Veröffentlicht am 24.02.2022
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Index

L82007 Bauordnung Tirol
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8
BauO Tir 2018 §33
BauO Tir 2018 §33 Abs5

Rechtssatz

Der Betriebsinhaber muss, um eine taugliche Einwendung in Hinblick auf die heranrückende Wohnbebauung zu erheben, vorbringen, welche zulässigen Emissionen von seinem Gewerbebetrieb ausgehen und durch die heranrückende Verbauung unzulässig werden könnten (vgl. etwa 13.12.2016, Ra 2016/05/0107, Rn. 18, mit Verweis auf VwGH 15.12.2009, 2008/05/0143).

Schlagworte

Baurecht Nachbar

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021060089.L01

Im RIS seit

28.03.2022

Zuletzt aktualisiert am

28.03.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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