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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §37Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2019/03/0055 E 24. September 2019 RS 4Stammrechtssatz
Bei widersprüchlichen Zeugenaussagen ist es zur Wahrheitsfindung erforderlich, in konkreter Fragestellung die jeweiligen Aussagen des einen Zeugen den eine gegenteilige Position einnehmenden anderen Zeugen vorzuhalten (vgl. zum Ganzen VwGH 30.1.2019, Ra 2018/03/0131, Rn. 11 mwN). Dies gilt im gleichen Maße für die jeweiligen Aussagen der Partei selbst.
Schlagworte
Beweismittel Zeugen Beweismittel Zeugenbeweis Gegenüberstellung Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Parteienvernehmung Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Unmittelbarkeitsprinzip Gegenüberstellungsanspruch Fragerecht der Parteien VwRallg10/1/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020080129.L03Im RIS seit
28.03.2022Zuletzt aktualisiert am
28.03.2022