RS Vwgh 2022/2/24 Ra 2020/06/0051

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.02.2022
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs1
AVG §13 Abs7

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2020/06/0052

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2017/22/0005 B 16. August 2017 RS 1

Stammrechtssatz

Gemäß § 13 Abs. 7 AVG können Anbringen in jeder Lage des Verfahrens zurückgezogen werden. Darunter sind gemäß § 13 Abs. 1 AVG alle Arten von Verfahrenshandlungen zu verstehen, mit denen Beteiligte an eine Behörde herantreten können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020060051.L01

Im RIS seit

28.03.2022

Zuletzt aktualisiert am

28.03.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten