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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AsylG 2005 §3 Abs1Rechtssatz
Wurde das Erkenntnis des BVwG - soweit es mit der vorliegenden Revision angefochten wurde - bereits durch Erkenntnis des VfGH aus dem Rechtsbestand entfernt, mangelte es der Revision an einem tauglichen Anfechtungsgegenstand, sodass sie schon deshalb wegen Unzuständigkeit des VwGH zurückzuweisen war (vgl. etwa VwGH 30.6.2016, Ra 2016/19/0080).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021200264.L01Im RIS seit
28.03.2022Zuletzt aktualisiert am
28.03.2022