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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4Rechtssatz
Die Beurteilung der Zulässigkeit eines Eingriffs in eine der grundrechtlichen Gewährleistungen der MRK wie jene des Art. 10 Abs. 2 MRK erfordert eine Abwägung zwischen den diesen Eingriff rechtfertigenden öffentlichen Interessen und den Interessen des Betroffenen; eine solche Abwägung ist - wenn kein revisibler Verfahrensmangel aufgezeigt wird und sie in vertretbarer Weise im Rahmen der von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze vorgenommen wurde - nicht revisibel (vgl. VwGH 3.12.2021, Ra 2021/19/0186).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021090202.L03Im RIS seit
28.03.2022Zuletzt aktualisiert am
28.03.2022