RS Vwgh 2022/2/28 Ra 2021/09/0202

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Veröffentlicht am 28.02.2022
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
19/05 Menschenrechte

Norm

B-VG Art133 Abs4
MRK
MRK Art10 Abs2
VwGG §34 Abs1

Rechtssatz

Die Beurteilung der Zulässigkeit eines Eingriffs in eine der grundrechtlichen Gewährleistungen der MRK wie jene des Art. 10 Abs. 2 MRK erfordert eine Abwägung zwischen den diesen Eingriff rechtfertigenden öffentlichen Interessen und den Interessen des Betroffenen; eine solche Abwägung ist - wenn kein revisibler Verfahrensmangel aufgezeigt wird und sie in vertretbarer Weise im Rahmen der von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze vorgenommen wurde - nicht revisibel (vgl. VwGH 3.12.2021, Ra 2021/19/0186).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021090202.L03

Im RIS seit

28.03.2022

Zuletzt aktualisiert am

28.03.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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