RS OGH 2021/10/22 8ObA99/20x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.10.2021
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Norm

BPräsWG §14a
OrgHG §1

Rechtssatz

Führt die Duldung eines vom VfGH als rechtswidrig wahrgenommenen Auszählvorgangs bei der Bundespräsidentenwahl durch den Wahlleiter zu einer Wiederholung der Wahl, entsteht dem Rechtsträger, für den der Wahlleiter tätig wurde durch die Pflichtverletzung ein unmittelbarer Schaden, weil er nach den einschlägigen Wahlvorschriften zur Wiederholung der Wahl verpflichtet war. Der Rechtswidrigkeitszusammenhang für einen Anspruch nach § 1 OrgHG ist gegeben.

Entscheidungstexte

Anmerkung

Siehe bereits 9 ObA 105/20m

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133897

Im RIS seit

29.03.2022

Zuletzt aktualisiert am

29.03.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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