Norm
ABGB §7Rechtssatz
Das Schriftformerfordernis des § 3 Abs 6 BauKG ist auf die Pflichtenübertragung nach § 9 Abs 1 BauKG analog anzuwenden. Der Bauherr kann sich daher gegenüber geschädigten Arbeitnehmern nicht darauf berufen, dass er Pflichten nach dem BauKG mündlich oder konkludent auf einen Projektleiter übertragen habe.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Analogie, Koordinatoren für Sicherheit und Gesundheitsschutz, Bauherr, Baustellenkoordinator, Schriftlichkeitsgebot, PflichtenübertragungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0133898Im RIS seit
29.03.2022Zuletzt aktualisiert am
29.03.2022