RS Vwgh 1983/9/13 83/05/0120

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.09.1983
beobachten
merken

Index

Baurecht - Wien
L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag Wien
L80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Wien
L80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Wien
L82009 Bauordnung Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

BauO Wr §129 Abs2 idF 1976/018
VStG §5 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/05/0171 E 22. März 1983 RS 2

Stammrechtssatz

Der Entlastungsbeweis nach § 5 Abs 1 VStG kann nur dann als erbracht angesehen werden, wenn alles in den Kräften Stehende unternommen wird, um ein Baugebrechen binnen kürzester Zeit zu beseitigen (Hinweis E 16.2.1982, 81/05/0152).

Schlagworte

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Baurecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1983050120.X02

Im RIS seit

25.03.2022

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten