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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §246 Abs1Beachte
Rechtssatz
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Parteienvertreter, der ein Rechtsmittel gegen einen Bescheid einbringt, dies im Namen jener Person tut, die zur Erhebung des Rechtsmittels legitimiert ist (vgl. VwGH 16.12.2010, 2009/16/0091).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021150104.L03Im RIS seit
25.03.2022Zuletzt aktualisiert am
25.03.2022