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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 2005 §19Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2020/18/0223 E 15. Oktober 2020 RS 1Stammrechtssatz
Zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines - im Zeitpunkt der fluchtauslösenden Ereignisse - Minderjährigen hat eine besonders sorgfältige Beweiswürdigung stattzufinden, bei der die vorgebrachte Fluchtgeschichte und allfällige Widersprüche in den Angaben unter dem Aspekt der Minderjährigkeit gewürdigt werden müssen. Es muss sich aus der Entscheidung erkennen lassen, dass solche Umstände in die Beweiswürdigung Eingang gefunden haben und dass darauf Bedacht genommen wurde, aus welchem Blickwinkel die Schilderung der Fluchtgeschichte erfolgte (vgl. etwa VwGH 14.12.2006, 2006/01/0362; VwGH 24.9.2014, Ra 2014/19/0020; VwGH 2.9.2015, Ra 2014/19/0127; VwGH 23.2.2016, Ra 2015/20/0161).
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel ParteienvernehmungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021180388.L01Im RIS seit
25.03.2022Zuletzt aktualisiert am
25.03.2022