Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
MinroG 1999 §114Beachte
Rechtssatz
Die aufgetragene Leistung (Vorlage eines Abschlussbetriebsplans) ist eine unvertretbare Handlung und die Vollstreckung hat daher durch Androhung und Verhängung einer Zwangsstrafe gemäß § 5 VVG zu erfolgen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021040137.L05Im RIS seit
25.03.2022Zuletzt aktualisiert am
04.04.2022